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KAI LENSSEN

Sicherheit im Straßenverkehr

Das Verkehrssystem ist komplex und birgt viele Risiken. Deshalb muss besondere Sorgfalt an den Tag legen, wer am Straßenverkehr teilnimmt. Dabei ist unerheblich, ob es sich um Kraftfahrer:innen, Radfahrer:innen oder Fußgänger:innen handelt – Verantwortung für den Schutz vor Gefährdung und Schädigung trägt hier jeder und jede. Wie Problembewusstsein, Verantwortlichkeit und entsprechende Fähigkeiten gefördert und umgesetzt werden können, erforschen Verkehrspsycholog:innen.

Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Die Überprüfung der Fahreignung von Personen, die ihre Fahrerlaubnis eingebüßt haben, besteht aus drei Teilen: den Leistungstests, der medizinischen und der psychologischen Untersuchung. Insbesondere die Hintergründe, die vollzogenen Veränderungen und die Rückfallwahrscheinlichkeit in altes Verhalten werden im psychologischen Begutachtungs-Teil intensiv abgeklopft. Um die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen, müssen Betroffene die / den Gutachter:in davon überzeugen, dass er / sie zukünftig nicht mehr gegen die Verkehrsvorschriften verstoßen wird. Das bedeutet, dass Klient:innen sich auf das Gespräch mit dem / der Gutachter:in sorgfältig vorbereiten und sich mit den eigenen Motiven, mit der eigenen Persönlichkeit und mit dem eigenen zukünftigen Handeln auseinandergesetzt haben sollte. Vorbereitungskurse hierzu werden von professionellen Verkehrspsycholog:innen angeboten und ähneln therapeutischen Sitzungen sehr. Eine seriöse MPU-Vorbereitung erhöht die Chance auf ein positives Gutachten um etwa 50%.

In einer ersten Sitzung über eine Zeitstunde (Fahrerlaubnisberatung) erörtern wir, worum es der Kundin / dem Kunden geht, welches Delikt vorliegt und was genau benötigt wird, um sich optimal auf die MPU vorbereiten zu können. Wird die Zusammenarbeit danach von beiden Parteien befürwortet, können weitere Sitzungen vereinbart werden.

Im Rahmen der Rehabilitation verkehrsauffälliger Kraftfahrer leite ich zudem Nachschulungskurse – sogenannte § 70-Kurse – falls die Begutachtung negativ war und die Fahrerlaubnisbehörde einer solchen Maßnahme zustimmt. In diesem Fall muss nach einer nicht bestandenen MPU keine neue Untersuchung erfolgen. Die erfolgreiche Absolvierung eines § 70-Kurses führt in aller Regel zur Erlangung einer neuen Fahrerlaubnis.

PRAXIS KAI LENSSEN
Umwelt- & Verkehrspsychologie, Arbeits- & Organisationspsychologie, Counselling & Psychotherapie

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