Jede Arbeitsorganisation ist nach dem ArbSchG (§§ 5 ff.) seit 2013 dazu verpflichtet, Faktoren seelischer Fehlbelastung zu erheben, zu dokumentieren und günstige Bedingungen für ihre Mitarbeitenden zu schaffen.
Im Sinne der WHO muss Arbeit ausführbar, schädigungslos, beeinträchtigungsfrei, lernförderlich und Gesundheit stabilisierend sein.
Hierzu analysieren und bewerten wir in einem multidisziplinären Team die Merkmalsbereiche von Arbeit (gemäß DIN EN ISO 10075-2): Arbeitsaufgabe, Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung, Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz, um bei Bedarf und Notwendigkeit Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu entwickeln und umzusetzen.
Unsere Ansprechpartner sind Kunden aus Wirtschaft, Verwaltung und Politik.